So geht’s
Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung und wird von Ärzten verordnet. Die Verordnungen werden unteranderem von Allgemeinmedizinern, Kinderärzten, Neurologen, HNO-Ärzten, Kieferorthopäden & Zahnärzten ausgestellt. Unsere Praxis arbeitet mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen zusammen. Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen übernommen. Kinder und Jugendliche sind von Zuzahlungen befreit. Erwachsene übernehmen einen prozentualen Eigenanteil. Es können 1-3 mal wöchentlich Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet werden. Zu Beginn der Behandlung darf die Verordnung allerdings nicht älter als 28 Tage sein.
Bei weiteren Fragen können Sie uns telefonisch kontaktieren.